Neues Lächeln – neues Leben
Unsere Leistungen
- Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
- Herausnehmbare Apparaturen
- Festsitzende Apparaturen
- Unsichtbare Behandlung mit Schienen oder innenliegenden Brackets ( Lingualtechnik)
- Platzhalter im Milchgebiss
- Kombiniert kieferorthopädische /kieferchirurgische Behandlung
- Sportschutz
- Kiefergelenkstherapie /CMD
- Präprothetische Kieferorthopädie
- Schnarcher-Behandlung
- Lingualtechnik mit WIN- oder Incocnito-System)
- digitales strahlenarmes Röntgen
- Scannen der Zähne ( kein Abdruck mehr nötig!)

Kieferorthopädie für Kinder- und Jugendliche
Wann sollte man zum ersten Mal zum Kieferorthopäden?
Mit ca. 4-5 Jahren, um schlimmere Fehlstellungen der Kiefer und Zähne zu erkennen. Meistens sind dann nur Milch-bzw. Frontzähne vorhanden. Bei starken Fehlstellungen mit Einstufung V im Indikationskatalog der GKV startet die sogenannte Frühbehandlung. Manchmal kann auch ein Lückenhalter sinnvoll sein, um spätere Behandlungen zu vermeiden oder zu verkürzen. Ansonsten ist der Start einer kieferorthopädischen Behandlung in der 2. Wechselgebissphase (der 1. kleine Backenzahn bricht durch) mit ca. 9-12 Jahren.
Warum?
Ziel einer Behandlung ist es, für den Patienten ein optimal funktionierendes Gebiss zu erhalten, welches dann auch den ästhetischen Ansprüchen genügt.

Kieferorthopädie für Erwachsene
Eine kieferorthopädische Behandlung ist in jedem Lebensalter möglich. Da bei erwachsenen Patienten kein aktives Wachstum vorliegt, sind hier ggf. andere Therapieansätze, als bei der Behandlung von Kindern- und Jugendlichen notwendig. Für eine korrekte Zahn- und Kieferstellung bieten wir unterschiedliche Behandlungsmethoden an: funktionell-ästhetische Therapie, kombiniert chirurgische-kieferorthopädische Behandlung, präprothetische Kieferorthopädie und Retention. Schwerpunkt bei uns ist hier die festsitzende, innenliegende Apparatur. Wir arbeiten hier mit den Firmen WIN (Link) und 3M (Incognito, Link) zusammen oder alternativ ist in vielen Fällen eine Behandlung mit durchsichtigen Schienen möglich.

Herausnehmbare und unsichtbare Zahnspangen
- Ober- und Unterkieferplatten zur Verschiebung von einzelnen Zahngruppen oder Dehnungen im Kiefer.
- Geräte zur positiven Beeinflussung des Kieferwachstums bei einer Fehllage (Aktivatoren, Doppelvorschubplatten, festsitzende Zahnspangen, Fränkel, Fazialmaske, Headgear)
- Durchsichtige Schienen made by Archform und eigenem 3-D-Drucker
- Retentionsapparaturen wie Platten, Schienen, Springretainer zum Festhalten des Behandlungsergebnisses. Anwendung erfolgt in der Regel nachts.
- Linguale Apparatur (innenliegende feste Zahnspange)

Feste Zahnspangen = Multiband
Brackets werden auf die Zähne geklebt und durch einen Bogen miteinander verbunden, eingeklickt oder mit Gummis bzw. Metallligaturen befestigt.
Multibandapparaturen:
- Einfache Metall-Brackets = Kassenleistung.
- Smart Click Metal (3M) mit Klickverschluss
- Keramikbrackets: Clearity SL (3M) mit Klickverschluss.
- Lingualbrackets: Die Brackets kleben unsichtbar auf der Zahninnenseite
- Retainer: Ein dünner Draht wird hinter die jeweilige Frontzahngruppe geklebt, um sie permanent gerade zu halten.

Kosten gesetzlich Versicherte
Kinder und Jugendliche
Bis zum 18. Lebensjahr besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Behandlung zu Lasten der GKV, wenn die Zahn-u./o. Kieferfehlstellung einer kieferorthopädischen Indikationsgruppe III-V zugeordnet werden kann. Die Behandlungsmaßnahmen dürfen nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Nur die kostengünstigste Apparatur darf eingesetzt werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit außervertragliche Leistungen zu zuwählen, wie z.B. Keramikbrackets. Wird bei der 1. Beratung der Grad I oder II diagnostiziert, müssen die Kosten der gesamten Behandlung selbst übernommen werden.
Erwachsene
Es wird nur eine Behandlung zu Lasten der GKV übernommen, wenn eine Indikation für eine kieferchirurgische Operation besteht (auch nach dem KIG-System). Ansonsten kann jegliche Fehlstellung ohne Altersbeschränkung bei allen Erwachsenen behandelt werden.
Weitere Informationen zum KIG-System: www.kfo-online.de

Kosten privat Versicherte
Je nach Versicherungsvertrag gehört eine kieferorthopädische Behandlung zum Leistungsumfang. Meist sind die Leistungen bis zum 18. Lebensjahr enthalten. Es besteht aber auch die Möglichkeit sich über diese Altersgrenze hinaus abzusichern. Vor Behandlungsbeginn sollte der von ihrem Kieferorthopäden aufgestellte Behandlungsplan der Krankenkasse eingereicht werden, um zu klären, in welchem Umfang erstattet wird. Wenn Sie Beihilfe berechtigt sind, sollte dieser Behandlungsplan auch der zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden. Die Beihilfe orientiert sich seit Juni 2015 ebenfalls an obig beschriebenen KIG-System.